Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

📄 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ortmann Mould Engineering GmbH
Stand: Juni 2025

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge zwischen der Ortmann Mould Engineering GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§2 Leistungen

Der Auftragnehmer bietet projektbezogene Dienstleistungen im Bereich technisches Projektmanagement, Werkzeugbetreuung, Qualitätskontrolle und Lieferantensteuerung – insbesondere im Kontext von Spritzgusswerkzeugen und Kunststoffbauteilen, die in Asien gefertigt werden.
Die Leistungen beinhalten keine Lieferung von physischen Produkten, sondern richten sich auf die Organisation, Kommunikation, Überprüfung, Dokumentation und Koordination technischer Abläufe.
Der konkrete Leistungsumfang wird jeweils individuell im Angebot oder Auftragsschreiben definiert.

§3 Angebot & Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber schriftlich (z. B. per E-Mail) ein Angebot annimmt oder eine Beauftragung formlos bestätigt.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt nach Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatssätzen gemäß gültiger Preisliste oder vereinbartem Festpreis.

Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlich gültiger Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, weitere Leistungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

§5 Reisekosten & Spesen

Einsätze innerhalb der Provinz Guangdong (Volksrepublik China) gelten als lokal und sind in allen Pauschal- und Tagessätzen bereits enthalten.

Einsätze außerhalb Guangdong (z. B. Shanghai, Ningbo, Suzhou, Nordchina) oder internationale Reisen (z. B. nach Europa) bedürfen einer gesonderten Absprache. Dabei werden Flug-, Hotel- und Transportkosten sowie Tagesspesen gemäß Vereinbarung in Rechnung gestellt.

Reisezeit außerhalb Guangdong wird bei mehrtägigen Einsätzen mit einem reduzierten Satz abgerechnet (z. B. 50 % des Tagessatzes für An- und Abreisetage), sofern nicht anders vereinbart.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen, Ansprechpartner und technischen Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Fristen zur Leistungserbringung entsprechend und führen nicht zu Verzug des Auftragnehmers.

§7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn oder Folgekosten wird ausgeschlossen.

Die Gesamthaftung ist pro Auftrag auf den vertraglich vereinbarten Netto-Auftragswert begrenzt.

§8 Vertraulichkeit & Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller geschäftlichen und technischen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder wenn gesetzlich vorgeschrieben.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

§9 Geistiges Eigentum

Alle vom Auftragnehmer erstellten Dokumentationen, Berichte, Checklisten und sonstige Inhalte bleiben – sofern nicht anders geregelt – geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Die Weitergabe an Dritte oder die Vervielfältigung ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.

§10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Oldenburg (Oldb.), Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

 

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